Mitgliedschaft im Bayerischen Kunstgewerbeverein

 

Der Bayerische Kunstgewerbeverein e.V. ist ein Zusammenschluss von Kunsthandwerker/innen und Künstler/innen, die daran interessiert sind, das Kunsthandwerk in Bayern zu pflegen und zu fördern.

 

Ziel ist, die Bedeutung und das Ansehen des Kunsthandwerks zu verbessern, seinen aktuellen Standort zu definieren und kunsthandwerkliche Arbeiten bekannt und zugänglich zu machen. Alle Mitglieder arbeiten an der Verwirklichung dieser Gemeinschaftsaufgabe mit.

 

Der Verein ist Interessenvertretung und Berufsverband. 

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung einer Jury.

Die Entscheidung bedarf keiner Begründung.

 

Die Aufnahmejury beurteilt anhand von eingereichten Objekten und kommt einmal im Jahr zusammen.

 

Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber

  • Professionalität
  • Idee eigen-schöpferisch, zeitgemäß, zeitlos, innovativ
  • Formgestaltung ästhetische Qualität, eigenständige Formensprache, konsequente Ausformulierung, adäquate Formgebung
  • Ausführung handwerkliche Qualität, Materialgerechtigkeit, Farbgestaltung
  • Wirkung künstlerischer Ausdruck, emotionaler Gehalt, Anmutung
  • Funktionalität

 

Die nächste Jurysitzung wird im Herbst 2024 stattfinden.

 

Nachdem Sie einen Aufnahmeantrag gestellt haben, werden Sie rechtzeitig vor der Jurysitzung dazu eingeladen, folgendes einzureichen: 

  • 3 Arbeiten oder 2 Gruppen (mit maximal 3 Arbeiten je Gruppe)
  • Bewerbungs- und Dokumentationsmappe mit weiterführendem Material (Texte, Fotos)
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Lieferschein mit Angabe von Objekttitel, Entstehungsjahr, Material, Technik 

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne: Tel. 089 / 29 01 47 - 0 oder info@bayerischer-kunstgwerbeverein.de.